
Drohnenaufnahmen fürs Dachaufmaß sind im Handwerk inzwischen Alltag: Du sparst bis zu 90 % Aufmaßzeit, brauchst keine Leiter mehr und bekommst zentimetergenaue 3D-Modelle für Angebot, Planung und Abrechnung.
Gleichzeitig taucht bei vielen Betrieben eine berechtigte Frage auf: Wie sieht es mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten aus, wenn eine Drohne übers Haus fliegt?
Was ist mit vorbeilaufenden Personen, Nachbargrundstücken oder parkenden Autos?
In diesem Artikel bekommst du einen praxisnahen Überblick – mit einem klaren Fazit:
Datenschutz ist kein Hindernis für professionelle Dachvermessung per Drohne.
Wenn du ein paar Grundregeln beachtest, arbeitest du rechtssicher, effizient und entspannt.
1. Typische Datenschutz-Sorgen bei Drohnenaufnahmen
Aus Gesprächen mit Dachdeckern, Solarteuren und Zimmerern hören wir immer wieder ähnliche Bedenken:
- „Was, wenn zufällig jemand durchs Bild läuft?“
- „Sind Kennzeichen oder Gesichter auf den Drohnenaufnahmen erkennbar?“
- „Muss ich alle Nachbarn vorher fragen, bevor ich ein Dach vermesse?“
- „Verstoße ich mit Dachvermessung gegen die DSGVO?“
Diese Fragen sind absolut nachvollziehbar. Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge, und Menschen einfach so zu filmen oder zu fotografieren ist ohne Einwilligung nicht erlaubt – das gilt auch aus der Luft.
Die gute Nachricht:
Bei einem professionellen Dachaufmaß mit Drohne geht es nicht um Personen, sondern ausschließlich um das Gebäude und seine Geometrie. Genau das ist auch der entscheidende Punkt beim Thema Datenschutz.
2. Rechtlicher Rahmen: DSGVO & Drohnenrecht – kurz erklärt
Du musst kein Jurist sein, um sauber zu arbeiten. Es reicht, die wichtigsten Prinzipien zu kennen:
DSGVO-Grundsatz: Personenbezogene Daten vermeiden
Die DSGVO schützt „personenbezogene Daten“ – also alles, womit eine Person identifizierbar ist (z. B. Gesicht, Kennzeichen, Name).
Für Drohnenaufnahmen heißt das:
- Personenaufnahmen ohne Einwilligung sind tabu.
- Du darfst keine gezielten Aufnahmen von Personen machen oder speichern.
- Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck (hier: Dachvermessung / Dachaufmaß) verarbeitet werden.
Drohnenrecht: Grundstückseigentümer und Flugzonen
Für typische Dachvermessungen mit professioneller Drohne gilt in Deutschland:
- Über Wohngebieten darfst du grundsätzlich fliegen, wenn du die Zustimmung des Eigentümers hast.
- Bestimmte Zonen (Flughäfen, Einsatzorte von Polizei, Industrieanlagen etc.) sind tabu oder genehmigungspflichtig.
- Du musst Registrierung, Versicherung und ggf. EU-Drohnenführerschein beachten – das ist Standard bei professionellen Dienstleistern.
Airteam unterstützt seine Kunden genau bei diesen rechtlichen Fragen und der Einholung notwendiger Genehmigungen, damit du dich auf dein Gewerk konzentrieren kannst.
3. Wie Drohnen-Dachvermessung technisch funktioniert – und was tatsächlich im Bild ist
Um Datenschutz sauber einordnen zu können, hilft ein Blick auf die Technik hinter dem Dachaufmaß.
Fokus auf das Dach, nicht den Hof
Bei der Drohnenvermessung fürs Dachaufmaß:
- fliegt die Drohne in definierter Höhe über das Gebäude,
- nimmt serielle Bilder mit nach unten ausgerichteter Kamera auf,
- und erzeugt daraus per Photogrammetrie ein 3D-Modell mit allen relevanten Dachflächen, Gauben, Schornsteinen etc.
Die KI-Software von Airteam erkennt und klassifiziert automatisch relevante Gebäudestrukturen und unterscheidet zwischen Dach, Fassade und anderen Elementen.
Wichtig:
Für das Dachaufmaß interessiert die Software sich ausschließlich für statische Punkte auf dem Gebäude (Ziegel, Kanten, Gauben, Firste).
Bewegte Objekte – etwa Menschen, Fahrzeuge im An- oder Abfahren – sind für die Berechnung des 3D-Modells nutzlos und werden nicht als Geometrie übernommen.
Bewegte Personen: In der Praxis unsichtbar im Modell
Photogrammetrie funktioniert so:
- Mehrere leicht versetzte Bilder desselben statischen Punkts werden zu einem 3D-Punkt verrechnet.
- Was sich zwischen den Bildern bewegt (Person, Auto, Hund), ergibt keine stabilen Korrespondenzen – die Software verwirft diese Bildinformationen.
Für dein Dachaufmaß bedeutet das:
- Vorübergehende Personen tauchen im 3D-Dachmodell nicht als auswertbare Struktur auf.
- Das fertige Modell enthält Dachflächen, Kanten, Aufbauten – aber keine Personen.
Parkende Autos, Kennzeichen & Nachbargrundstücke
Auf Einzelbildern kann es vorkommen, dass:
- ein parkendes Auto zu sehen ist,
- ein Teil des Nachbargartens sichtbar wird.
Im Kontext Dachvermessung gilt:
- Die Drohne fliegt meist so hoch, dass das Dach zentimetergenau ist, der Bodenbereich aber klein und irrelevant bleibt.
- Kennzeichen und Gesichter liegen
- außerhalb des Fokus,
- sind irrelevant für die Vermessung,
- und werden nicht als Geometrie genutzt.
Damit ist der Kern der DSGVO gewahrt:
Die eigentliche Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf baulichen Strukturen, nicht auf personenbezogenen Details.
4. Was professionelle Anbieter wie Airteam beim Datenschutz zusätzlich beachten
Neben der Technik spielen organisatorische Maßnahmen eine große Rolle. Seriöse Anbieter setzen auf folgende DSGVO-Prinzipien:
1. Zweckbindung
- Aufnahmen werden nur für Dachvermessung, Planung und Dokumentation genutzt.
2. Datenminimierung
- Erfasst wird nur, was für das Dachaufmaß nötig ist.
- Die KI ignoriert irrelevante Flächen.
3. Zugriffskontrolle
- Zugriff nur für autorisierte Personen (Bauleitung, Kalkulation).
- Nutzung gesicherter Cloudplattformen statt loser Bildordner.
4. Transparenz gegenüber Eigentümern und Nachbarn
- Eigentümer werden vorab informiert.
- Optional: Hinweis im Hausflur oder kurze Info an Nachbarn.
5. Löschung & Aufbewahrung
- Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für Vertrag, Dokumentation oder Nachweise nötig ist.
So erfüllst du die DSGVO, hast belastbare Dokumentation – und respektierst die Rechte anderer.
5. Warum Datenschutz kein Showstopper für digitale Dachvermessung ist
Die wichtigsten Punkte für dein Tagesgeschäft:
-
Dachaufmaß statt Personenaufnahmen
Die Drohne vermisst Dächer, nicht Menschen. Bewegte Personen landen nicht im 3D-Modell. -
Rechtlicher Rahmen ist gut handhabbar
Mit Eigentümer-Zustimmung und Einhaltung der Flugregeln bist du auf der sicheren Seite. -
Professionelle Workflows sind DSGVO-kompatibel
Zweckbindung, Datenminimierung, Zugriffskontrolle – Standard mit Plattformen wie Airteam Fusion. -
Mehr Sicherheit & Effizienz
Bis zu 90 % Zeitersparnis, 99,9 % Genauigkeit, deutlich weniger Risiko.
Fazit:
Wenn du sauber planst, Eigentümer informierst und mit einem professionellen Partner wie Airteam arbeitest, ist Datenschutz kein Hindernis, sondern Bestandteil eines modernen digitalen Dachaufmaßes.
6. FAQ: Häufige Fragen zum Datenschutz bei Drohnen-Dachvermessung
Darf ich mit der Drohne über Wohngebiete fliegen?
Ja – mit der Zustimmung der Eigentümer und unter Einhaltung der Flugzonen.
Was ist mit vorbeilaufenden Personen?
Bewegte Personen werden nicht in das 3D-Dachmodell übernommen.
Trotzdem solltest du vermeiden, Personen gezielt aufzunehmen.
Sind Kennzeichen oder Gesichter erkennbar?
In der Regel nicht relevant und nicht Teil der ausgewerteten Geometrie.
Der Fokus liegt auf dem Dach, nicht auf dem Bodenbereich.
Muss ich Nachbarn informieren?
Nicht immer Pflicht, aber in der Praxis sehr hilfreich zur Vermeidung von Diskussionen.
Wenn du wissen möchtest, wie ein DSGVO-konformes Dachaufmaß mit Drohne und KI konkret in deinem Betrieb aussieht, kannst du Airteam kostenlos testen – inklusive Drohnenaufnahmen, 3D-Dachmodell und vollständigem Vermessungsbericht.