Wer als Dachdecker, Zimmerer oder Gerüstbauer regelmäßig auf Dächer steigt, kennt das Risiko. Absturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Genau hier setzt eine neue Förderung an: Ab dem 1. Juli 2026 nimmt die BG BAU Drohnen in ihren Katalog der Arbeitsschutzprämien auf. Wer jetzt handelt, sichert sich bis zu 2.000 Euro Zuschuss - und schützt gleichzeitig seine Mitarbeiter.

Was ist die BG-BAU-Arbeitsschutzprämie?

Die Arbeitsschutzprämie ist ein Förderprogramm der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Mit den sogenannten Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in sichere und gesunde Arbeitsplätze. Gefördert werden Anschaffungen von Ausrüstung und Material sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit - von persönlicher Schutzausrüstung über Gerüste bis hin zu Handmaschinen.

Zum 1. Juli 2026 hat die BG BAU ihr Programm umfassend weiterentwickelt. Neben neuen Prämien wurden auch die Förderstufen vereinfacht, damit insbesondere kleine und mittlere Betriebe einfacher von höheren Fördersummen profitieren können. Die Drohnenförderung ist dabei das Herzstück der Neuerungen.

lightbulb Tip

Rückwirkend förderfähig: Drohnen, die ab dem 1. Januar 2026 gekauft wurden, können in die Förderung eingebracht werden — auch wenn der Kauf vor dem offiziellen Startdatum 1. Juli 2026 lag.

Was genau wird gefördert?

Die BG BAU bezuschusst ab 1. Juli 2026 drei Förderbausteine: die Anschaffung der Drohne, den Erwerb des EU-Drohnenführerscheins A2 sowie die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

1. Drohnenanschaffung (Klasse C1 und C2)

Gefördert werden ausschließlich nach der EU-Drohnenverordnung zertifizierte Drohnen der Klassen C1 und C2. Im aktuellen Förderprogramm stehen insbesondere Modelle wie die DJI Matrice 4E, die DJI Matrice 4T und die DJI Mavic 3T im Fokus. Die offizielle Förderliste der BG BAU wird regelmäßig erweitert - die jeweils aktuelle Version ist unter bgbau.de/praemien abrufbar.

2. EU-Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis)

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie ist die Förderung des EU-Drohnenführerscheins der Klasse A2. Wichtig: Die BG BAU verlangt für alle im Flugbuch eingetragenen Drohnenpiloten den Nachweis eines gültigen A2-Fernpilotenzeugnisses - auch wenn der jeweilige Einsatz rechtlich mit einem einfacheren A1/A3-Kompetenznachweis zulässig wäre. Werden mehrere Mitarbeiter als Drohnenpiloten eingesetzt, muss jeder einzelne Pilot diesen Nachweis besitzen.

Das Fernpilotenzeugnis A2 wird beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt und setzt eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle voraus. Die LBA-Gebühr für die Ausstellung beträgt 30 Euro - auch diese ist förderfähig.

3. LBA-Registrierung

Betreiber von Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Diese Pflichtregistrierung ist ebenfalls Teil der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Bausteine im Überblick
FörderbausteinWas wird gefördert?Wichtiger Hinweis
DrohneAnschaffungskosten für C1- oder C2-DrohneNur Modelle auf der BG-BAU-Förderliste
FührerscheinEU-Fernpilotenzeugnis A2 inkl. SchulungA1/A3 allein wird nicht gefördert
LBA-RegistrierungRegistrierungsgebühr beim Luftfahrt-BundesamtPflicht ab 250 g Abfluggewicht

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Mitglied der BG BAU sind, mindestens einen Beschäftigten haben, mindestens einen BG-BAU-Beitrag gezahlt haben und die Drohne nachweislich als Arbeitsschutzmaßnahme einsetzen. Auch Einsteiger ohne bisherige Drohnenerfahrung können die Förderung nutzen.

Typische antragsberechtigte Betriebe sind:

  • Dachdeckereien (Inspektionen, Aufmaß, Dokumentation)
  • Zimmereien (Dachkontrolle, Bestandsaufnahme)
  • Gerüstbauer (Vorabinspektion schwer zugänglicher Bereiche)
  • Bauunternehmen (Baustellendokumentation, Fassadenprüfung)
  • Gebäudedienstleister (Schacht- und Kanalinspektion)

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die BG BAU fördert bis zu 50 Prozent der Netto-Gesamtkosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr. Die Förderung ist beitragsabhängig - die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem jährlichen Mitgliedsbeitrag des Unternehmens.

Dabei können einzelne Bausteine oder eine Kombination aus Drohne, Führerschein und LBA-Registrierung beantragt werden. Wer alle drei Bausteine zusammen einreicht, maximiert den Förderanteil.

Einen vollständigen Überblick über alle Förderbedingungen, Rechenbeispiele und häufige Fragen bietet der vollständige Leitfaden zur BG-BAU-Drohnenförderung auf drohnenfoerderung.de - einer Informationsquelle speziell für Baubetriebe.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

1
Förderfähige Drohne auswählen

Prüfen Sie, ob das gewünschte Modell auf der aktuellen BG-BAU-Förderliste steht. Förderfähig sind ausschließlich zertifizierte C1- und C2-Drohnen. Die offizielle Liste ist unter bgbau.de/praemien abrufbar.

2
Drohne kaufen und Führerschein erwerben

Kaufen Sie die Drohne und absolvieren Sie das EU-Fernpilotenzeugnis A2 bei einer zugelassenen Prüfstelle. Registrieren Sie sich anschließend als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufbewahren.

3
Antragsformular ausfüllen

Das Antragsformular steht auf bgbau.de/praemien zum Download bereit. Füllen Sie es vollständig aus und legen Sie alle Belege bei: Kaufrechnung der Drohne, Nachweis des A2-Führerscheins und LBA-Registrierungsbestätigung.

4
Antrag bei der BG BAU einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen bei der BG BAU ein. Die Förderung wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden — erst nach dem Kauf, nicht davor.

5
Prüfung und Auszahlung

Die BG BAU prüft den Antrag und die eingereichten Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Wochen.

Bei Fragen steht die BG BAU unter der kostenfreien Rufnummer 0800 379 910 0 oder per E-Mail unter arbeitsschutzpraemien@bgbau.de zur Verfügung.

Praxis-Tipp: Welche Drohnenmodelle eignen sich?

Für den Einsatz im Handwerk haben sich vor allem zwei Modelltypen bewährt:

Kompakte C1-Drohnen eignen sich für einfache Dachinspektionen, Fotodokumentationen und Aufmaßflüge. Sie sind leicht, schnell einsatzbereit und ideal für den Einstieg.

Leistungsstarke C2-Drohnen wie die DJI Matrice 4E oder DJI Matrice 4T bieten fortschrittliche Funktionen für professionelle Inspektionen, Wärmebildaufnahmen und präzise Vermessungen. Sie sind für den regelmäßigen Einsatz auf Baustellen optimiert und decken auch anspruchsvollere Anwendungsfälle ab.

star Important

Nicht gefördert: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 allein — ohne das weiterführende A2-Fernpilotenzeugnis — ist nicht förderfähig. Wer nur den A1/A3-Nachweis hat, muss den A2-Führerschein zusätzlich erwerben, um die Prämie zu erhalten.

Was tun mit den Drohnendaten?

Eine Drohne zu kaufen ist der erste Schritt. Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn die Aufnahmen effizient ausgewertet werden. Viele Inspektions- und Dokumentationsarbeiten können heute sicher vom Boden aus durchgeführt werden - doch die Daten müssen anschließend weiterverarbeitet werden.

Hier setzt Airteam an: Die cloudbasierte Plattform wandelt Drohnenaufnahmen automatisch in präzise 3D-Aufmaße und zertifizierte Gebäudemodelle um - in Minuten statt Stunden. Dachdecker, Zimmerer und Solarinstallateure sparen so nicht nur den gefährlichen Gang aufs Dach, sondern auch die zeitaufwendige manuelle Auswertung. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Erfolgsgeschichte von Dachdeckermeister Benjamin Harnack, der mit Airteam 90 % seiner Aufmaßzeit einspart.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Die neue BG-BAU-Drohnenförderung ist ein klares Signal: Drohnentechnologie ist im Handwerk angekommen - und die Berufsgenossenschaft stellt sich dahinter. Wer ohnehin Inspektions-, Dokumentations- oder Vermessungsaufgaben durchführt, kann durch den Einsatz professioneller Drohnensysteme nicht nur die Arbeitssicherheit erhöhen, sondern auch nachhaltig Zeit und Kosten sparen.

Mit bis zu 2.000 Euro Zuschuss, einem vereinfachten Antragsverfahren und rückwirkender Förderfähigkeit ab Januar 2026 gibt es keinen Grund, länger zu warten. Antrag stellen, Förderung sichern - und die Drohne direkt produktiv einsetzen.

help_outlineMuss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?expand_more

Nein. Der Förderantrag wird erst nach dem Kauf der Drohne eingereicht — zusammen mit der Rechnung und den erforderlichen Nachweisen. Eine Vorabgenehmigung ist nicht notwendig.

help_outlineKann ich eine bereits gekaufte Drohne fördern lassen?expand_more

Ja, sofern das Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026 liegt. Drohnen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 angeschafft wurden, können rückwirkend in die Förderung eingebracht werden.

help_outlineReicht der A1/A3-Kompetenznachweis für die Förderung?expand_more

Nein. Die BG BAU fördert ausschließlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Der einfachere A1/A3-Nachweis allein ist nicht förderfähig.

help_outlineWie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?expand_more

Die Bearbeitung dauert nach aktuellem Kenntnisstand in der Regel nur wenige Wochen. Die Drohne kann bereits vor der Förderzusage genutzt werden.

help_outlineWo finde ich das Antragsformular?expand_more

Das Antragsformular sowie alle aktuellen Förderbedingungen sind unter bgbau.de/praemien abrufbar. Bei Fragen hilft die BG BAU unter 0800 379 910 0 (kostenfrei) oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de.