In den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 wurden der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 6.178 Absturzunfälle gemeldet - 26 davon endeten tödlich. Mehr als ein Drittel dieser schwerwiegenden Ereignisse geschah bei Arbeiten auf dem Dach1beim Arbeiten auf dem Dach, viele durch nicht durchtrittsichere Bereiche. Das sind keine abstrakten Statistiken - dahinter stehen reale Menschen, Betriebe und Haftungsrisiken.
Als Reaktion auf diese alarmierende Lage haben der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die gemeinsame Initiative "Sicher auf dem Dach" ins Leben gerufen. Die Kernforderung: Keine Arbeit auf dem Dach ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung.
Für dich als Betriebsinhaber oder Bauleiter eines Dachdecker- oder Solarunternehmens heißt das: Arbeitsschutz ist keine lästige Formalität, sondern gesetzliche Pflicht - und unternehmerische Verantwortung. Die gute Nachricht: Drohnenbasiertes Aufmaß erleichtert diese Pflicht erheblich - und reduziert gleichzeitig das Risiko für dein Team auf ein Minimum.
Was die Gefährdungsbeurteilung wirklich bedeutet - und warum du persönlich haftest
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des deutschen Arbeitsschutzes. Gesetzliche Grundlage sind §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)2§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): Arbeitgeber müssen alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
Achtung: Persönliche Haftung des Betriebsinhabers
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber persönlich verantwortlich dafür, dass Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden. Wer diese Pflicht vernachlässigt, handelt ordnungswidrig - und macht sich im Schadensfall unter Umständen sogar strafbar. Das gilt für jeden Betrieb, der mindestens einen Beschäftigten hat.
Was die Gefährdungsbeurteilung leisten muss:
- Systematische Erfassung aller potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Bewertung der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß
- Festlegung konkreter Schutzmaßnahmen
- Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen
- Regelmäßige Aktualisierung - insbesondere nach Änderungen in Arbeitsabläufen oder nach Unfällen
Nach § 5 ArbSchG sind alle Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen - unabhängig von Branche oder Betriebsgröße, ab dem ersten Beschäftigten.
Das Baugewerbe belegt seit Jahren den ersten Platz in den Unfallstatistiken. Gerade Handwerksbetriebe tun sich mit der Dokumentation erfahrungsgemäß schwer - eine Untersuchung zeigt, dass nur knapp jedes fünfte Kleinst- und Kleinunternehmen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann3eine Untersuchung zeigt, dass nur knapp jedes fünfte Kleinst- und Kleinunternehmen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann.
Absturzgefahr: Das Hauptrisiko bei Dacharbeiten - und was du dokumentieren musst
Absturzunfälle sind mit einem Anteil von 36 % die häufigste Ursache tödlicher Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft. Sie stehen noch vor herabfallenden Bauteilen (26 %) und Unfällen mit Baumaschinen (15 %).
Besonders tückisch: Fast alle tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich durch Durchstürze - nicht über die Dachkante, sondern durch nicht durchtrittsichere Baustoffe wie Wellasbestplatten, alte Lichtbänder oder brüchige Lichtplatten4Fast alle tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich durch Durchstürze – nicht über die Dachkante, sondern durch nicht durchtrittsichere Baustoffe wie Wellasbestplatten, alte Lichtbänder oder brüchige Lichtplatten. Mit dem PV-Boom steigt das Risiko weiter: Drei der 26 tödlichen Unfälle in den ersten zehn Monaten 2025 standen in direktem Zusammenhang mit Photovoltaik-Arbeiten.
Was muss in die Gefährdungsbeurteilung für Dacharbeiten?
Sobald Arbeiten auf Dächern anfallen, ist eine präzise Gefährdungsbeurteilung Pflicht.5Sobald in irgendeiner Form Arbeiten auf Dächern anfallen, muss dazu eine präzise Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Folgende Fragen müssen beantwortet sein:
- Welche Arbeiten werden konkret auf dem Dach ausgeführt?
- Wer arbeitet auf dem Dach, und welche Qualifikation bringen diese Personen mit?
- Welche Gefahrenzonen gibt es (z. B. nicht durchtrittsichere Flächen, Aufbauten, Öffnungen)?
- Welche Schutzmaßnahmen sind für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlich?
- Wie sind Zugangswege auf das Dach gesichert?
- Sind Fremdfirmen involviert, und sind deren Schutzmaßnahmen koordiniert?
Traditionell bedeutet das: Jemand muss aufs Dach, um diese Fragen aus eigener Anschauung beantworten zu können. Mit Drohnenaufmaß geht das deutlich sicherer und effizienter.
Wie Drohnenaufmaß die Gefährdungsbeurteilung vereinfacht - und das Risiko senkt
Das Prinzip ist einfach: Wenn das Aufmaß vollständig vom Boden aus erfolgt, entfällt das Absturzrisiko in dieser kritischen Projektphase komplett.
Die Airteam Fusion Plattform verwandelt Drohnenaufnahmen automatisch in präzise, DIN-konforme 3D-Gebäudemodelle. Das Ergebnis: Zentimetergenaue Daten über das gesamte Dach - ohne dass ein Mensch die Fläche betreten muss.
Konkrete Vorteile für die Gefährdungsbeurteilung
1. Gefahrenzonen werden sichtbar, bevor jemand aufs Dach steigt
Im 3D-Modell sind alle sicherheitsrelevanten Bereiche dokumentiert: Lichtplatten, Oberlichtbänder, nicht durchtrittsichere Flächen, Schornsteine, Dachöffnungen. Du kannst diese Gefahrenzonen im Modell markieren und direkt in deine Gefährdungsbeurteilung übernehmen - als objektive, nachvollziehbare Grundlage.
2. Der Dokumentationsaufwand sinkt erheblich
Statt Handdokumentation auf dem Dach hast du nach dem Drohnenflug ein vollständiges digitales Abbild des Objekts. Dieses lässt sich direkt in die schriftliche Dokumentation nach § 6 ArbSchG einbinden - mit konkreten Maßen, Lageplänen und Bildmaterial.
3. Du hast belastbare Nachweise für die BG BAU
Im Fall eines Unfalls oder einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft kannst du belegen, dass du Gefahren systematisch erfasst und Schutzmaßnahmen abgeleitet hast. Ein DIN-konformes 3D-Modell als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist ein starkes Argument.
4. Planungssicherheit für die tatsächlichen Dacharbeiten
Auf Basis der Drohnendaten lässt sich die gesamte Baumaßnahme - ob Dachsanierung, PV-Montage oder Gerüstbau - präzise planen. Die Daten können in über 15 Formate exportiert werden, darunter PV*SOL, MF Dach, AutoCAD, SEMA und Scaffmax.
Wie das in der Praxis funktioniert, zeigen Betriebe wie die Dachdeckerei Mann, die mit Airteam 6.000 m² Dachfläche mit über 100 Gauben in nur 2 Tagen vermessen haben - statt in Wochen.
Schritt-für-Schritt: Drohnenaufmaß in die Gefährdungsbeurteilung integrieren
Statt einen Mitarbeiter aufs Dach zu schicken, wird die Drohne vom Boden aus gestartet. In wenigen Minuten entstehen hochauflösende Aufnahmen des gesamten Dachs - inklusive aller Aufbauten, Gefahrenzonen und Bauteilzustände. Kein Absturzrisiko, kein Gerüst, keine PSA nötig.
Die Bilder werden in die Airteam Fusion Plattform hochgeladen. Die KI verarbeitet sie automatisch zu einem DIN-konformen 3D-Modell mit allen Maßen, Neigungen, Flächen und Bauteilen - in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Im 3D-Modell sind alle sicherheitsrelevanten Bereiche sichtbar: Lichtplatten, Oberlichtbänder, Lichtbänder, nicht durchtrittsichere Flächen, Schornsteine, Dachluken. Diese werden im Modell markiert und fließen direkt in die Gefährdungsbeurteilung ein.
Auf Grundlage des 3D-Modells dokumentierst du alle relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für die tatsächlichen Dacharbeiten (z.B. PV-Montage, Dachsanierung). Das Modell liefert objektive, nachvollziehbare Daten - ideal für eine rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG.
Die Airteam-Daten lassen sich in Planungstools wie PV*SOL, MF Dach, AutoCAD oder SEMA exportieren. Gleichzeitig können Screenshots und 3D-Ansichten direkt in die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung eingebunden werden - als visuelle Grundlage für die Beschäftigten.
BG BAU Unterweisungskalender 2026: Drohnenaufmaß als Bestandteil der Unterweisung
Parallel zur Initiative "Sicher auf dem Dach" hat die BG BAU einen Unterweisungskalender speziell für das Dachdeckerhandwerk entwickelt. Dieser führt mit zwölf Sicherheitsthemen durch das Jahr 2026 und kann gezielt für die monatliche Unterweisung der Beschäftigten genutzt werden. Ergänzend bietet die BG BAU für 2026 den Wandkalender "Sicherheit ganz oben"6Wandkalender „Sicherheit ganz oben" mit monatlichen Sicherheitstipps.
Das Thema Drohnenaufmaß lässt sich dabei sehr gut als Ergänzung zu bestehenden Sicherheitsthemen einbauen - z. B. im Monat, in dem Absturzsicherung oder Dachbegehungen auf dem Plan stehen.
So integrierst du Drohnenaufmaß in deine Jahresunterweisung
Mögliche Unterweisung zum Thema "Sicheres Aufmaß und Gefährdungsbeurteilung":
- Vorher: Dachbegehung für Aufmaßzwecke erfordert vollständige PSA, Gerüst oder Anschlagpunkte -> hoher Aufwand, hohes Risiko
- Nachher mit Drohne: Die Aufmaßphase findet vollständig vom Boden statt -> Absturzrisiko in dieser Phase = null
- Was die Beschäftigten lernen: Warum der Betrieb auf Drohnenaufmaß umgestellt hat, wie die Bilder entstehen und was daraus wird, welche Phasen weiterhin auf dem Dach stattfinden (und wie diese gesichert werden)
Diese Art der Unterweisung verbindet Technologieverständnis mit konkretem Sicherheitsgewinn - und zeigt deinen Mitarbeitern, dass du in ihre Sicherheit investierst.
Was du als Betriebsinhaber jetzt konkret tun kannst
Sicherheit auf dem Dach und rechtssichere Dokumentation sind kein Widerspruch zu Effizienz - mit den richtigen Werkzeugen gehen beides Hand in Hand. Hier die wichtigsten Handlungsschritte auf einen Blick:
- Gefährdungsbeurteilung prüfen: Ist deine GBU für Dacharbeiten aktuell? Dokumentiert sie Absturzrisiken und Gefahrenzonen für jedes Projekt konkret?
- Drohnenaufmaß einführen: Ersetze risikobehaftete Aufmaßbegehungen durch Drohnenflüge. Airteam bietet einen unkomplizierten Einstieg - mit Einzelprojekten, Flatrates oder Starter-Sets inkl. Schulung.
- 3D-Modell als GBU-Grundlage nutzen: Dokumentiere Gefahrenzonen im Modell und verknüpfe sie mit deiner schriftlichen Gefährdungsbeurteilung.
- Unterweisung anpassen: Integriere den BG BAU Unterweisungskalender 2026 und füge das Thema Drohneneinsatz in deine jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung ein.
- Nachweise sichern: Speichere Drohnendaten, 3D-Modelle und GBU-Dokumente digital - für den Fall einer Prüfung durch die BG BAU oder Gewerbeaufsicht.
Ein Blick auf die Airteam Erfolgsgeschichten zeigt, wie andere Betriebe - von Dachdeckern bis zu Solarinstallateuren - diesen Weg bereits erfolgreich gehen.
Wer tiefer einsteigen möchte: Der Artikel Sicher auf dem Dach: Wie digitale Dachvermessung Solaranlagen fachmännisch und unfallfrei macht beleuchtet speziell die PV-Perspektive. Und im Drohnenaufmaß vs. manuelles Aufmaß-Vergleich findest du eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse.
Fazit: Gefährdungsbeurteilung und Drohnenaufmaß - eine starke Kombination
Die Botschaft von BG BAU und ZVDH ist unmissverständlich: Wer auf Dächern arbeitet, muss das sicher tun - und das beginnt mit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Das ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht mit persönlicher Haftung.
Drohnenaufmaß ist kein Luxus, sondern ein konkretes Sicherheitsinstrument: Es eliminiert das Absturzrisiko in der Aufmaßphase vollständig, liefert objektive Daten für die Gefährdungsbeurteilung und spart gleichzeitig bis zu 90 % Zeit. Sicherheit und Effizienz schließen sich nicht aus - im Gegenteil.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Dacharbeiten wirklich Pflicht?
Ja, absolut. Nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber - unabhängig von Betriebsgröße - für alle Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und schriftlich dokumentieren. Bei Dacharbeiten ist das aufgrund der hohen Absturzgefahr besonders wichtig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; bei Vorsatz besteht sogar Strafbarkeit.
Kann ich das Drohnenaufmaß wirklich als Teil meiner Gefährdungsbeurteilung nutzen?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung muss auf einer realen Analyse der Arbeitsbedingungen basieren. Ein 3D-Modell aus der Drohnenvermessung liefert objektive, DIN-konforme Daten über Dachgeometrie, Bauteile und potenzielle Gefahrenzonen - und ist damit eine ausgezeichnete Grundlage für die Dokumentation nach § 6 ArbSchG. Zusätzlich kannst du mit dem Modell nachweisen, dass du die Gefahrenstellen vor dem Arbeitseinsatz systematisch erfasst hast.
Muss ich für das Drohnenaufmaß selbst einen Drohnenführerschein haben?
Nicht zwingend. Airteam bietet neben eigenen Starter-Sets inkl. Schulung auch einen Pilotenservice an: Du buchst einen zertifizierten Airteam-Piloten, der den Flug für dich durchführt. So kannst du sofort von den Vorteilen profitieren, ohne selbst fliegen zu müssen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss anlassbezogen aktualisiert werden - z.B. bei Änderungen der Arbeitsprozesse, nach Unfällen oder wenn neue Technologien (wie Drohnen) eingesetzt werden. Ein jährlicher Check im Rahmen der Arbeitsschutz-Unterweisung - wie ihn der BG BAU Unterweisungskalender 2026 unterstützt - ist empfehlenswert.
Gilt das Drohnenaufmaß auch für Solarteure und Zimmerer, nicht nur für Dachdecker?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilungspflicht und das Absturzrisiko gelten für alle Gewerke, die auf Dächern oder in der Höhe arbeiten - also auch für Solarteure, Zimmerer und Gerüstbauer. Airteam ist explizit für alle diese Gewerke ausgelegt und bietet passende Datenformate und Exportoptionen für branchenspezifische Planungstools.


