Bis Ende Mai 2026 war Deutschland verpflichtet, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht zu überführen. Was zunächst nach Bürokratie klingt, verändert den PV-Markt grundlegend: mehr Pflichtinstallationen, höhere Planungsanforderungen und neue Dokumentationspflichten. Wer jetzt nicht digital aufgestellt ist, verliert in den kommenden Jahren Marktanteile.

Als Solarinstallateur oder PV-Planer solltest du wissen, was die EPBD konkret bedeutet, welche Fristen gelten und wie du dich jetzt richtig positionierst.


Was ist die EPBD - und warum ist 2026 entscheidend?

Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist die überarbeitete EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie. Ihr Ziel: Der europäische Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral werden - ein Sektor, der laut EPBD-Analyse rund 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verursacht1ein Sektor, der laut EPBD-Analyse rund 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verursacht.

Deutschland musste die Vorgaben der EPBD 2024 bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen - voraussichtlich durch eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Anpassungen der Landesbauordnungen1ein Sektor, der laut EPBD-Analyse rund 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verursacht. Für Solarbetriebe heißt das: Die rechtliche Landschaft verändert sich nicht punktuell, sondern schrittweise - mit klaren Terminen.


Konkrete Anforderungen: Solarpflicht mit Stufenplan

Der wohl relevanteste Teil der EPBD für Solarinstallateure ist die stufenweise Solarpflicht auf Gebäuden. Die Richtlinie verlangt, dass auf geeigneten Dachflächen Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden - soweit technisch, wirtschaftlich und funktionell umsetzbar.

EPBD-Fristen im Überblick: Wann gilt die Solarpflicht?
GebäudetypFristBedingung
Neue öffentliche Gebäude & Nichtwohngebäude > 250 m²bis 31.12.2026Technisch & wirtschaftlich umsetzbar
Bestehende öffentliche Gebäude > 2.000 m²bis Ende 2027Nachrüstpflicht bei Sanierung
Bestehende Nichtwohngebäude > 500 m² (umfassende Sanierung)bis Ende 2027Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Bestehende öffentliche Gebäude > 750 m²bis Ende 2028Nachrüstpflicht
Neue Wohngebäude & überdachte Parkplätzebis Ende 2029Technisch & wirtschaftlich umsetzbar
Bestehende öffentliche Gebäude > 250 m²bis Ende 2030Nachrüstpflicht

Wichtig: Selbst Bundesländer ohne eigene Solarpflicht werden spätestens durch die EU-Vorgaben zur Einführung verpflichtet2Selbst Bundesländer ohne eigene Solarpflicht werden spätestens durch die EU-Vorgaben zur Einführung verpflichtet. Parallel verschärfen bereits mehrere Bundesländer ihre bestehenden Regelungen: Neun Bundesländer haben verbindliche Regelungen für private Wohngebäude eingeführt, NRW ab dem 1. Januar 2026 auch für Bestandsgebäude bei vollständiger Dacherneuerung.

Für neue Wohngebäude schreibt die EPBD außerdem vor: Ab 2030 dürfen Neubauten keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen; öffentliche Neubauten müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen.


Energy Sharing: Das neue Geschäftsfeld ab Juni 2026

Parallel zur EPBD tritt mit dem § 42c EnWG ein weiteres Gesetz in Kraft, das den PV-Markt direkt beeinflusst.

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Energy Sharing ab 1. Juni 2026 (§ 42c EnWG): PV-Anlagenbetreiber dürfen ihren selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz direkt an Nachbarn und Mitbewohner im selben Verteilnetzgebiet weitergeben. Ab Juni 2028 wird das Modell auf angrenzende Bilanzierungsgebiete ausgeweitet. Voraussetzung: intelligente Messtechnik (Smart Meter) und ein entsprechender Liefervertrag.

Für Solarinstallateure eröffnet Energy Sharing ein neues Beratungs- und Planungsfeld: Ab Juni 2026 dürfen PV-Anlagenbetreiber Strom direkt an Nachbarn und Mitbewohner im selben Verteilnetzgebiet verkaufen - zu Preisen, die deutlich über der klassischen Einspeisevergütung liegen können3zu Preisen, die deutlich über der klassischen Einspeisevergütung liegen können. Besonders interessant: Mehrfamilienhäuser und Quartiere als neue Zielgruppe für PV-Anlagen - kombiniert mit dem Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG).


Wie sich der Markt verändert: Mehr Volumen, mehr Komplexität

Die EPBD und begleitende Gesetze erzeugen eine Nachfragewelle - aber keine einfache. Solarbetriebe müssen sich auf drei strukturelle Veränderungen einstellen:

1. Größere und komplexere Projekte

Der Fokus verlagert sich von Einfamilienhäusern hin zu Gewerbeimmobilien, öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern. Diese haben komplexere Dachgeometrien, Aufbauten wie Lüftungsanlagen oder Lichtkuppeln und erfordern präzisere Planung - auch für Verschattungsanalysen.

2. Höhere Anforderungen an Dokumentation und Nachweise

Die EPBD misst Energieausweisen und Sanierungsplänen künftig eine größere Bedeutung bei. Eigentümer müssen den Energieausweis bei größeren Renovierungen aktiv vorzeigen4Eigentümer müssen den Energieausweis bei größeren Renovierungen aktiv vorzeigen. Für Solarinstallateure heißt das: Aufmaßdaten, Planungsunterlagen und Leistungsnachweise müssen normkonform, nachvollziehbar und übergabefertig sein.

3. Wettbewerbsdruck durch Digitalisierung

Wer Angebote schnell, präzise und visuell überzeugend erstellt, gewinnt. Bestandskunden fragen zunehmend nach digitalen Nachweisen. Das Bundesrecht entwickelt sich in Richtung standardisierter, digitaler Prozesse - ein Trend, den der Überblick der EPBD-Neuerungen des Gebäudeforums5Überblick der EPBD-Neuerungen des Gebäudeforums klar bestätigt.


Warum präzise 3D-Aufmaße jetzt zum Wettbewerbsvorteil werden

Genau hier liegt die strategische Chance für Solarbetriebe, die früh auf digitale Planungsdaten setzen. Denn die größten Engpässe bei MFH-Projekten und Sanierungsvorhaben entstehen nicht auf der Baustelle - sondern in der Planungsphase:

  • Ungenaue Dachflächen führen zu Fehlplanungen bei Modulanzahl, Wechselrichterauslegung und Einspeiseleistung
  • Fehlende Verschattungsanalysen bei Gauben, Aufbauten und Nachbarbebauung kosten Ertrag und Vertrauen
  • Nicht kompatible Datenformate verzögern die Übergabe an Planungssoftware wie PV*SOL, Eturnity oder SolarEdge

Die Airteam Fusion Plattform löst genau diese Engpässe: Ein einziger Drohnenflug liefert DIN-zertifizierte 3D-Gebäudemodelle mit bis zu 99,9 % Genauigkeit und 1-3 cm Toleranz in weniger als 24 Stunden - vollständig vom Boden aus, ohne Dachbegehung.

Die Daten lassen sich in über 15 Formate exportieren, darunter PV*SOL, Eturnity, SketchUp und AutoCAD. Das bedeutet: Keine Medienbrüche, keine Neueingaben, keine Übertragungsfehler.

Wie das in der Praxis funktioniert, zeigen Airteam-Erfolgsgeschichten von Solarinstallateuren wie Energieinsel, 1Komma5° Rosenheim oder Svea Solar - Betriebe, die mit digitalen Aufmaßen bereits heute schneller und professioneller planen als der Wettbewerb.


Das Besondere bei Bestandsdächern und Mehrfamilienhäusern

Gerade Bestandsdächer sind planungstechnisch anspruchsvoll: unregelmäßige Geometrien, Gauben, Dachflächenfenster, Kehlen und Traufen, die im Grundriss nicht sichtbar sind. Für Energy Sharing und Mieterstrommodelle auf Mehrfamilienhäusern ist die exakte Flächenermittlung nach DIN entscheidend - für Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördernachweis.

Die Airteam Fusion Plattform erkennt automatisch alle relevanten Bauteile und erstellt daraus ein vollständiges, maßgenaues 3D-Modell - exportierbar in alle gängigen Planungs- und Kalkulationsformate.

Das ist besonders wertvoll, wenn die Solardachpflicht bei Dachsanierungen2Selbst Bundesländer ohne eigene Solarpflicht werden spätestens durch die EU-Vorgaben zur Einführung verpflichtet greift: Denn dann ist das Aufmaß gleichzeitig Grundlage für die Sanierungsplanung des Daches und für die PV-Auslegung - zwei Prozesse, ein Drohnenflug.


Ausblick: Was kommt nach 2026?

Die EPBD ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein Transformationsprozess mit klaren Etappen:

  • 2027: Bestehende öffentliche Gebäude > 2.000 m² und Nichtwohngebäude > 500 m² müssen bei Sanierungen nachgerüstet werden
  • 2028: Nullemissionsstandard für öffentliche Neubauten; Energy Sharing gebietsübergreifend möglich
  • 2029: Solarpflicht für neue Wohngebäude
  • 2030: Solarpflicht auf allen öffentlichen Gebäuden > 250 m²; Wohngebäude sollen 16 % weniger Primärenergie verbrauchen

Für Solarinstallateure heißt das: Die Auftragslage wird strukturell wachsen. Die Frage ist nicht, ob mehr PV-Anlagen installiert werden - sondern wer sie plant und installiert. Betriebe mit digitalen Planungsprozessen, schnellen Aufmaßen und DIN-konformer Dokumentation werden die gefragtesten Partner sein.


Fazit: Regulatorischer Rückenwind - für die, die bereit sind

Die EPBD ist keine Bedrohung, sondern ein Wachstumstreiber für Solarbetriebe. Aber: Die neuen Anforderungen an Komplexität, Dokumentation und Geschwindigkeit stellen höhere Ansprüche an die Planung. Wer jetzt auf digitale 3D-Aufmaße umsteigt, spart nicht nur Zeit - er positioniert sich als professioneller, zukunftsfähiger Partner für Eigentümer, Hausverwaltungen und Kommunen.

Mehr dazu, wie du PV-Projekte von Anfang bis Ende digital und effizient abwickelst, findest du im Beitrag Vom Angebot bis zur Wartung: Der unterschätzte Mehrwert des 3D-Dachaufmaßes für Solarteure.


help_outlineMuss Deutschland die EPBD bis Mai 2026 vollständig umgesetzt haben?expand_more

Ja, der Großteil der neuen Vorgaben der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) musste bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Die konkrete Ausgestaltung - vor allem für Handwerker, Solarinstallateure und Eigentümer - ergibt sich anschließend aus der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Landesbauordnungen.

help_outlineGilt die Solarpflicht schon für bestehende Wohngebäude?expand_more

Nein, für bestehende Wohngebäude gibt es keine pauschale Nachrüstpflicht. Allerdings kann bei Dachsanierungen auf Bundeslandebene (z. B. NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg) eine Solarpflicht greifen, wenn umfangreichere Arbeiten durchgeführt werden. Auf EU-Ebene gilt für neue Wohngebäude ab Ende 2029 eine Solarpflicht.

help_outlineWas ist Energy Sharing und warum ist es für Solarinstallateure relevant?expand_more

Energy Sharing (geregelt in § 42c EnWG) bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz. Ab Juni 2026 können PV-Anlagenbetreiber ihren Überschussstrom direkt an Nachbarn oder Mieter im gleichen Verteilnetzgebiet verkaufen - ein neues Geschäftsfeld mit höheren Erlösen als die klassische Einspeisevergütung.

help_outlineWarum sind präzise 3D-Aufmaße für die Planung nach EPBD entscheidend?expand_more

Die EPBD erfordert bei Sanierungen und Neubauten lückenlose Dokumentation, Nachweise über Energieeffizienz und konforme Planungsdaten. Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit komplexen Dachgeometrien sind zentimetergenaue 3D-Modelle die Grundlage für eine zuverlässige Verschattungsanalyse, korrekte Flächenberechnung und rechtssichere Projektdokumentation.

help_outlineWelche Bundesländer haben bereits eine verschschärfte Solardachpflicht?expand_more

Zu den Bundesländern mit eigenen Solarpflicht-Regelungen zählen unter anderem Baden-Württemberg, NRW (ab 1.1.2026 bei vollständiger Dacherneuerung auch für Bestandsgebäude), Schleswig-Holstein, Berlin und Bayern. Insgesamt haben bereits neun Bundesländer verbindliche Regelungen für private Wohngebäude eingeführt.