2026 ist ein Schlüsseljahr für Drohnenaufnahmen und PV-Anlagen in Deutschland: Die EU-Drohnenregeln gelten vollumfänglich, die ersten Drohnenführerscheine laufen aus und zahlreiche Bundesländer verschärfen ihre Solardachpflicht. In diesem Überblick erfährst du kompakt und praxisnah, was jetzt für private Flüge, professionelle Drohneneinsätze und PV-Anlagen rechtlich relevant ist - speziell für Handwerk, Solarbranche und Immobilienwirtschaft.

2026 im Überblick: Drohnen & PV im rechtlichen Wandel

Seit 1. Januar 2024 müssen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie die EU-Drohnenverordnung (VO 2019/947) mit den Klassen C0-C4 verpflichtend anwenden - einheitlich in allen EU-Staaten[1]. Für 2026 gilt: Übergangsregeln für viele Bestandsdrohnen entfallen oder sind stark eingeschränkt, neue Drohnen sind fast nur noch mit CE-Klassenkennzeichnung verfügbar[2].

Die EU-Drohnenführerscheine (Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpilotenzeugnis A2) gelten jeweils fünf Jahre; die ersten Nachweise aus 2020 müssen daher zwischen Ende 2025 und Anfang 2026 verlängert werden[3]. Wer Drohnen zur Dachvermessung, PV-Inspektion oder an Fassaden nutzt, sollte 2026 Lizenzen und Betriebsprozesse gezielt überprüfen.

Auf PV-Seite steigt der Druck, mehr Anlagen sicher ans Netz zu bringen: Mit EEG 2023 und den 2024 verabschiedeten Änderungen soll der jährliche PV-Zubau bis 2026 auf rund 22 GW steigen; bis 2030 sind 215 GW installierte PV-Leistung vorgesehen[4]. Immer mehr Bundesländer führen eine Solardachpflicht für Neubauten und Dachsanierungen ein.

Drohnenregeln 2026 in Deutschland

Die Drohnenregeln in Deutschland folgen 2026 vollständig der EU-Drohnenverordnung. Für dich - privat oder gewerblich - gilt in der offenen Kategorie (OPEN):

  • 120 m maximale Flughöhe, Flug nur in Sichtweite
  • Drei Unterkategorien A1, A2, A3 mit abgestuften Abständen zu Menschen und Siedlungen
  • Drohnenklassen C0-C4 mit festgelegten Einsatzbereichen[5]

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