Bevor eine Drohne im Baubetrieb das erste Mal abhebt, sind zwei Dinge Pflicht: die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und eine gültige Drohnenversicherung. Beides ist schnell erledigt - und seit Juli 2026 bezuschusst die BG BAU einen Teil der Kosten sogar. Dieser Ratgeber führt Bauunternehmen, Dachdecker und Zimmerer Schritt für Schritt durch beide Themen.

Warum Registrierung und Versicherung Pflicht sind

Wer eine Drohne gewerblich einsetzt - etwa zur Dachinspektion, für das Aufmaß oder zur Baustellendokumentation - bewegt sich rechtlich in der EU-Drohnenverordnung. Zwei Punkte sind dabei nicht verhandelbar: Der Betrieb muss beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sein, und für die Drohne muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Ohne beides drohen Bußgelder - und im Schadensfall haftet der Betrieb im Zweifel mit dem gesamten Firmenvermögen.

Schritt 1: Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren

Registriert wird nicht die einzelne Drohne, sondern der Betreiber - also das Unternehmen oder die Person, die die Drohne einsetzt. Die Registrierungspflicht gilt für praktisch alle gewerblich genutzten Drohnen: Sobald eine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder mit einer Kamera bzw. einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann, ist die Registrierung verpflichtend. Für nahezu jede baubetrieblich sinnvolle Drohne trifft mindestens einer dieser Punkte zu.

Die Registrierung läuft online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes. Nach Anmeldung und Angabe der Betriebsdaten erhält der Betreiber eine e-ID (auch UAS-Betreibernummer genannt). Diese Nummer muss anschließend gut sichtbar an jeder Drohne des Betriebs angebracht und zusätzlich in das Fernidentifizierungssystem (Remote ID) der Drohne eingetragen werden. Als Richtwert liegt die Gebühr für die Betreiberregistrierung im niedrigen zweistelligen Eurobereich; die e-ID ist anschließend mehrere Jahre gültig.

Betreiberregistrierung vs. Drohnenführerschein - nicht verwechseln

Ein häufiges Missverständnis: Registrierung und Führerschein sind zwei getrennte Dinge.

Die Betreiberregistrierung (e-ID) betrifft das Unternehmen als Halter der Drohne. Der Kompetenznachweis bzw. das Fernpilotenzeugnis betrifft dagegen die Person, die die Drohne tatsächlich steuert. Ein Baubetrieb registriert sich also einmal als Betreiber, während jeder eingesetzte Pilot seinen eigenen Drohnenführerschein braucht. Wer beides sauber trennt, vermeidet Lücken bei einer Kontrolle.

Schritt 2: Die richtige gewerbliche Drohnenversicherung

Für gewerblich betriebene Drohnen ist eine Halterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die die Drohne Dritten zufügt - vom beschädigten Fahrzeug auf der Baustelle bis zum Personenschaden. Die private Haftpflicht des Inhabers greift bei gewerblicher Nutzung ausdrücklich nicht, und auch eine allgemeine Betriebshaftpflicht schließt Drohnenrisiken oft nicht automatisch ein.

Worauf Bauunternehmen bei der Auswahl achten sollten:

  • Ausreichende Deckungssumme: Für gewerbliche Drohnen sind Deckungssummen im Bereich mehrerer Millionen Euro üblich und empfehlenswert.
  • Passender Einsatzzweck: Die Police muss die gewerbliche Nutzung sowie die konkreten Einsätze (z. B. Inspektion, Vermessung, Dokumentation) ausdrücklich abdecken.
  • Gewicht und Anzahl der Drohnen: Prüfen, ob mehrere Geräte oder Piloten über eine Police abgedeckt werden können.
  • Geltungsbereich: Deutschland genügt für die meisten Betriebe; wer grenznah arbeitet, sollte auf europaweiten Schutz achten.

Als Richtwert bewegen sich die Jahresprämien für eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht je nach Deckung und Anbieter im niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobereich. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich, da die Konditionen deutlich variieren.

Schritt 3: BG-BAU-Förderung 2026 nutzen

Ab dem 1. Juli 2026 nimmt die BG BAU Drohnen in ihren Katalog der Arbeitsschutzprämien auf. Gefördert werden dabei nicht nur die Anschaffung der Drohne und der Drohnenführerschein, sondern ausdrücklich auch die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr und lässt sich für alle drei Bausteine gemeinsam beantragen.

Für Baubetriebe bedeutet das: Wer ohnehin eine Drohne anschafft, kann Registrierung und Qualifikation in einem Aufwasch mitfördern lassen. Alle aktuellen Förderbedingungen, förderfähigen Modelle und Antragsschritte fasst die Ratgeber-Seite mit Details zur BG-BAU-Drohnenförderung übersichtlich zusammen.

Checkliste: In dieser Reihenfolge vorgehen

  1. Drohne auswählen (förderfähige Klasse C1 oder C2 prüfen).
  2. Als Betreiber beim LBA registrieren und e-ID erhalten.
  3. e-ID an der Drohne anbringen und in die Remote ID eintragen.
  4. Drohnenführerschein erwerben (pro Pilot).
  5. Gewerbliche Drohnenhaftpflicht abschließen.
  6. BG-BAU-Förderantrag stellen und Zuschuss sichern.

Vom Flug zur Auswertung

Registrierung und Versicherung schaffen die rechtliche Grundlage - den eigentlichen Mehrwert liefern die Daten. Statt für Kontrolle und Aufmaß aufs Dach zu steigen, lassen sich Inspektionen heute sicher vom Boden aus fliegen. Plattformen wie die Airteam Fusion Platform wandeln die Drohnenaufnahmen anschließend automatisch in präzise 3D-Aufmaße und Gebäudemodelle um - ohne gefährliche Dachbegehung und ohne stundenlange manuelle Auswertung.

Fazit

Registrierung und Versicherung sind kein bürokratisches Hindernis, sondern in wenigen Schritten erledigt - und mit der neuen BG-BAU-Förderung ab Juli 2026 sogar teilweise refinanzierbar. Wer die Reihenfolge einhält, ist rechtlich abgesichert und kann die Drohne direkt produktiv im Betrieb einsetzen.