Wer als Dachdecker, Zimmerer oder Bauunternehmen eine Drohne gewerblich einsetzt, braucht mehr als nur ein gutes Gerät: Er braucht den richtigen Führerschein. Seit der EU-Drohnenverordnung gilt europaweit ein einheitliches System - und seit Juli 2026 fördert die BG BAU den Erwerb dieses Führerscheins sogar finanziell. Dieser Ratgeber erklärt, welcher Schein für typische Bau-Einsätze nötig ist, was er kostet und wie die Förderung funktioniert.
Das EU-Drohnenführerschein-System: Zwei Scheine, ein klares Prinzip
In der offenen Kategorie gibt es zwei Drohnenführerscheine, die in allen beteiligten Ländern anerkannt werden: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (der "kleine Drohnenführerschein") und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (der "große Drohnenführerschein").
Beide Nachweise sind 5 Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden.
Kleiner Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3
Für alle klassifizierten Drohnen außer C0 ist grundsätzlich mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich - das betrifft vor allem die gängigen Drohnenklassen C1, C2, C3 oder C4 (klassifizierte Drohnen über 250 Gramm).
Drohnen der Klassen C2 und C3 dürfen mit nur dem kleinen Drohnenführerschein ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden - also weit weg von unbeteiligten Personen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten oder Gewerbegebieten.
Für den typischen Bau-Einsatz - Dachaufmaß über bewohnten Gebäuden, Inspektion nahe Fassaden oder Kontrolle auf belebten Baustellen - reicht der A1/A3-Schein allein meist nicht aus.
Großer Drohnenführerschein: EU-Fernpilotenzeugnis A2
Der A2-Schein erweitert die Möglichkeiten erheblich: Man darf mit Drohnen bis zu vier Kilogramm in der Unterkategorie A2 fliegen - und das deutlich näher an Menschen. Im Standardmodus muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
Für Dachdecker und Bauunternehmen, die Drohnen der Klasse C1 oder C2 über oder nahe bewohnten Gebäuden einsetzen, ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 der entscheidende Schein. Nur damit sind Flüge in der Kategorie OPEN A2 legal - also dort, wo die meisten gewerblichen Bau-Einsätze stattfinden.
| Merkmal | A1/A3 Kompetenznachweis | A2 Fernpilotenzeugnis |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Kleiner Drohnenführerschein | Großer Drohnenführerschein |
| Drohnenklassen | C1, C2, C3, C4 | C2 (Kategorie OPEN A2) |
| Flug nahe Gebäude / Personen | Nur mit 150 m Abstand zu Wohngebieten (A3) | 30 m Mindestabstand zu Personen (A2) |
| Prüfungsformat | Online-Test beim LBA | Zusätzliche Theorieprüfung bei Prüfstelle |
| LBA-Gebühr | 25 € | 30 € |
| Gesamtkosten (Richtwert) | ca. 25–100 € | ca. 200–300 € |
| Gültigkeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
| BG-BAU-förderfähig | Ja (im Paket) | Ja |
Kosten im Überblick
A1/A3-Kompetenznachweis
Für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Für den EU-Kompetenznachweis muss ein Online-Training absolviert und eine Online-Prüfung bestanden werden. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten.
Online-Kursanbieter verlangen zwischen 25 und 99 Euro inklusive Prüfung und Lernmaterial.
A2-Fernpilotenzeugnis
Für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses A2 wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Das Fernpilotenzeugnis kann nach erfolgreichem Abschluss einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt werden.
Die benannten Prüfstellen erheben Gebühren für die Abnahme der Prüfungen. Oft finden diese Prüfungen kombiniert mit entsprechenden Lehrgängen statt. Als Richtwert liegen die Gesamtkosten für Kurs, Prüfung und LBA-Gebühr je nach Anbieter bei rund 200-300 €.
Tipp für Betriebe: Wer den A2-Schein erwirbt, hat den A1/A3 automatisch mit abgedeckt – beide Nachweise erscheinen auf einem kombinierten Zertifikat. Bei der Verlängerung nach 5 Jahren genügt es, nur den höherwertigen A2-Nachweis zu erneuern.
Schritt für Schritt: So läuft der Erwerb ab
Zunächst muss sich das Unternehmen als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung erfolgt online über das Portal uas-registration.lba-openuav.de. Nach erfolgreicher Prüfung der Ausweisdokumente erhält der Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an jeder Drohne angebracht werden muss. Kosten: 20 € (natürliche Person) bzw. 50 € (juristische Person).
Das Online-Training und die Prüfung für den kleinen Drohnenführerschein werden direkt im LBA-Portal abgelegt. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen; zum Bestehen sind 75 % richtige Antworten erforderlich. Kosten: 25 € (LBA-Gebühr).
Voraussetzung ist der bestandene A1/A3-Kompetenznachweis sowie eine Erklärung über absolviertes praktisches Selbststudium. Die Theorieprüfung findet bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle statt – seit 2024 auch als beaufsichtigte Online-Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird das Fernpilotenzeugnis beim LBA beantragt. Kosten: 30 € LBA-Gebühr + Kurs- und Prüfungskosten (Richtwert: 200–300 € gesamt).
Nach dem Kauf der Drohne und dem Erwerb des Führerscheins werden Rechnung und Nachweise bei der BG BAU eingereicht. Die Förderung deckt Drohne, Führerschein und LBA-Registrierung gemeinsam ab – bis zu 2.000 € pro Betrieb und Jahr.
BG-BAU-Förderung 2026: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2026 fördert die BG BAU erstmals den Einsatz von Drohnen als Arbeitsschutzmaßnahme. Die BG BAU hat Drohnen neu in ihren Förderkatalog aufgenommen, da Drohnen in den Bauberufen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein können: Sie übernehmen gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten und erhöhen so die Sicherheit, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden dabei nicht nur die Drohne selbst, sondern auch der erforderliche EU-Drohnenführerschein sowie die Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Die neue Arbeitsschutzprämie umfasst mehrere Förderbausteine: die Anschaffung förderfähiger Drohnen der EU-Klassen C1 und C2 sowie den Erwerb des EU-Drohnenführerscheins A2 (inklusive A1/A3).
Wie hoch ist die Förderung?
Die BG BAU fördert bis zu 50 Prozent der Netto-Gesamtkosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr. Die Förderung erfolgt beitragsunabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr.
Ausführliche Informationen dazu, wie die BG BAU den Drohnenführerschein fördert, einschließlich aktueller Förderbedingungen und antragsfähiger Modelle, bietet die Ratgeber-Seite drohnenfoerderung.de.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nach aktuellem Stand Unternehmen, die Mitglied der BG BAU sind, mindestens einen Beschäftigten haben, mindestens einen BG-BAU-Beitrag gezahlt haben und die Drohne als Arbeitsschutzmaßnahme einsetzen.
Das Kaufdatum darf ab dem 01.01.2026 liegen - somit können auch bereits gekaufte Drohnen bei der Förderung eingereicht werden.
Wie läuft der Antrag ab?
Nach aktuellem Stand wird der Förderantrag erst nach dem Kauf der Drohne eingereicht. Dafür werden die Rechnung und die erforderlichen Unterlagen bei der BG BAU eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung bewilligt und der Zuschuss ausgezahlt. Die Bearbeitung dauert nach aktuellem Kenntnisstand in der Regel nur wenige Wochen.
Praxishinweis: Welcher Schein für welchen Einsatz?
Für Dachdecker, Zimmerer und Bauunternehmen lässt sich die Frage in der Regel klar beantworten:
- Dachaufmaß über bewohnten Gebäuden, Fassadeninspektion, Baustellen-Dokumentation -> EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich (Kategorie OPEN A2, Drohnenklasse C2)
- Einsätze auf freiem Gelände, weit abseits von Wohngebieten -> A1/A3-Kompetenznachweis kann ausreichen (Kategorie OPEN A3)
In der Praxis empfiehlt sich für gewerbliche Betriebe der direkte Einstieg mit dem A2-Schein: Er deckt alle relevanten Einsatzszenarien ab, ist BG-BAU-förderfähig und schließt den A1/A3-Nachweis automatisch ein.
Wer die Drohnenaufnahmen anschließend effizient auswerten möchte, kann auf Software wie die Airteam Fusion Platform zurückgreifen, die Drohnenbilder automatisch in präzise 3D-Aufmaße umwandelt - ohne gefährliche Dachbegehung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Dachdecker zwingend den A2-Schein?
Für die meisten gewerblichen Bau-Einsätze – insbesondere Dachaufmaß und Fassadeninspektion nahe bewohnter Gebäude mit einer Drohne der Klasse C2 – ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Mit dem A1/A3-Kompetenznachweis allein dürfen C2-Drohnen nur in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden, also mit 150 Metern Mindestabstand zu Wohngebieten.
Kann ich den Drohnenführerschein komplett online machen?
Den A1/A3-Kompetenznachweis können Sie vollständig online beim LBA absolvieren. Für das A2-Fernpilotenzeugnis ist zusätzlich eine Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle erforderlich – seit 2024 bieten einige Prüfstellen auch beaufsichtigte Online-Prüfungen an.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils 5 Jahre gültig. Wer den A2-Schein verlängert, verlängert damit automatisch auch den A1/A3-Nachweis.
Ab wann kann ich die BG-BAU-Förderung beantragen?
Die neue Arbeitsschutzprämie gilt ab dem 1. Juli 2026. Käufe ab dem 1. Januar 2026 sind rückwirkend förderfähig. Der Antrag wird nach dem Kauf mit Rechnung und Nachweisen bei der BG BAU eingereicht.
Welche Drohnenmodelle sind BG-BAU-förderfähig?
Gefördert werden professionelle Drohnen der EU-Klassen C1 und C2, die als Arbeitsschutzmaßnahme eingesetzt werden. Die offizielle Förderliste der BG BAU wird regelmäßig aktualisiert und ist auf bgbau.de/praemien abrufbar.




